Lift- und Platzordnung
Diese Lift- und Platzordnung wird durch jeden
Besucher mit Betreten des Geländes akzeptiert.
Der Aufenthalt in KÖRKs Strandarena und die Benutzung des
Seilbahnliftes sowie sämtlicher Nebenanlagen erfolgen auf
eigene Gefahr. Die Sicherheitsbestimmungen sind ebenfalls am
Startplatz und an der Ticketausgabe ausgehängt und sind
von allen Benutzern verbindlich zu beachten.
Ordnung und Sauberkeit sind auch hier keine Fremdwörter,
also macht mit, haltet die Anlage sauber! Hunde sind in der
Strandarena an der kurzen Leine zu führen. Verunreinigungen
durch Hunde sind durch deren Besitzer zu beseitigen und können
ggfs. zum Platzverweis führen.
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht
gestattet. Die Terrassenplätze stehen vornehmlich verzehrenden
Gästen zur Verfügung.
KÖRKs Strandarena haftet nicht bei Eigentumsverlust; Besucher
achten daher selbst auf ihre Sachen.
Das Baden und Angeln im Bereich der Seilbahn einschließlich
der Ausstiege und des Steges ist während des Liftbetriebes
aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Der Besucher haftet für durch ihn verursachte Schäden
an Anlagen und Ausrüstung der Strandarena. Eltern haften
für ihre Kinder.
Sicherheitsbestimmungen/Liftordnung:
Das Benutzen der Wasserskiseilbahn erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit Erwerb des Tickets erklärt der Benutzer schwimmen zu
können.
Den Anweisungen des Bedienpersonals und Mitarbeitern der Strandarena
ist Folge zu leisten.
Vorrausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme
sind für jeden Fahrer selbstverständliches Gebot.
Das Benutzen der Seilbahn unter Alkoholeinfluss kann zum Schutz
des Fahrers untersagt werden.
Vor jedem Start ist dem Bediener der Seilbahn das Ticketarmband
unaufgefordert vorzuzeigen.
Das Tragen von Schwimm- oder Auftriebswesten wird zu jeder Zeit
empfohlen. Für Kinder bis zwölf Jahre besteht eine
Tragepflicht.
Sprünge und Manöver kurz vor dem Motormast sind ebenso
wie Wasserstarts aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.
Doppelleinenfahrer und Nutzer der Funsportgeräte (Kicker,
Slider etc.) melden sich vor dem Start beim Bediener der Seilbahn.
Er ist berechtigt, Fahrer generell oder im Einzelfall von der
Nutzung auszuschließen.
Die im Wasser befindlichen Funsportgeräte sind nur von
geübten Fahrern zu benutzen. Dabei ist das Tragen einer
Schutzweste und eines Helmes Pflicht. Die Benutzung dieser Geräte
erfolgt ausschließlich mit fahrereigenem Material, grundsätzlich
ohne Finnen und auf eigenes Risiko. Leihmaterial ist von der
Nutzung der Funsportgeräte ausgeschlossen.
Nach einem Sturz ist die Bahn unter Beachtung des laufenden
Betriebes auf dem kürzesten Wege an das Seeufer zu verlassen.
Unfälle sind dem Bedienpersonal sofort und ausnahmslos
zu melden.
Zum regulären Aussteigen aus der Seilbahn ist zwischen
den roten Bojen in Richtung Schwimmsteg zu fahren.
Es erfolgt keine Ticketpreisrückerstattung bei Unfällen,
bei Unwetter, außergewöhnlichen Wartezeiten durch
hohes Besucheraufkommen oder betrieblichen Störungen.
Ein Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmung kann zum Verfall
des gelösten Tickets, grobe Verstöße zu Platzverweis
führen.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt und viel Spaß.
Euer
Captain KÖRK
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